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   OLG Celle, 15.09.2016 - 11 U 209/15   

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OLG Celle, 15.09.2016 - 11 U 209/15 (https://dejure.org/2016,30966)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.09.2016 - 11 U 209/15 (https://dejure.org/2016,30966)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. September 2016 - 11 U 209/15 (https://dejure.org/2016,30966)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 199 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; HGB § 172 Abs. 4; ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 445 Abs. 1
    Pflichten des Anlageberaters bei Zurückweisung des im angebotenen Emissionsprospekts als "Papierkram"; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe der Eigenkapitalbeschaffungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Anlageberaters bei Zurückweisung des im angebotenen Emissionsprospekts als "Papierkram"; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe der Eigenkapitalbeschaffungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weigerung des Kapitalanlegers, sich durch Übergabe von Emissionsprospekten über die Einzelheiten der empfohlenen Anlage aufklären zu lassen; Einbeziehung des Agios in die Berechnung der Eigenkapitalbeschaffungskosten

  • rechtsportal.de

    Pflichten des Anlageberaters bei Zurückweisung des im angebotenen Emissionsprospekts als "Papierkram"

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aufklärung des Anlegers über 15 % des Eigenkapitals überschreitende Eigenkapitalbeschaffungskosten unter Einbeziehung des Agios

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Aufklärung des Anlegers über 15 % des Eigenkapitals überschreitende Eigenkapitalbeschaffungskosten unter Einbeziehung des Agios

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Weigerung des Kapitalanlegers, sich durch Übergabe von Emissionsprospekten über die Einzelheiten der empfohlenen Anlage aufklären zu lassen, Einbeziehung des Agios in die Berechnung der Eigenkapitalbeschaffungskosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der mündlichen Aufklärungspflicht eines Anlageberaters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 229
  • NZG 2016, 1187
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2016 - 11 U 209/15
    Der Bundesgerichtshof formuliert in ständiger Rechtsprechung, eine ordnungsgemäße Anlageberatung könne auch durch die Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. April 2014 - III ZR 389/12, juris, Rn. 9 m.w.N.; noch deutlicher BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, juris, Rn. 32 m.w.N.: "Sofern der Prospekt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und er dem Anleger rechtzeitig vor Vertragsschluss überlassen worden ist, kann die Aushändigung eines Prospekts im Einzelfall ausreichen , um den Beratungs- und Auskunftspflichten Genüge zu tun"; Hervorhebungen durch den Senat).

    Vernachlässigt ein Anleger diese Obliegenheit, muss er sich aber keineswegs zugleich eine grob fahrlässige Unkenntnis gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorhalten lassen (vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, juris, Rn. 33).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2016 - 11 U 209/15
    a) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht eine tatsächliche Vermutung, dass ein Anleger sich gegen die ihm empfohlene Kapitalanlage entschieden hätte, wenn er umfassend über alle wesentlichen Risiken aufgeklärt worden wäre (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, juris, Rn. 28, 33 m. w. N.).

    In der Regel liegt sie nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte vor (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2012, a. a. O., Rn. 40 m. w. N.).

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2016 - 11 U 209/15
    In diesem Sinne versteht der Senat auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 12. Februar 2004, III ZR 359/02, juris, Rn. 36).

    Dabei kommt es auf die Summe des offen ausgewiesenen Agios und der weiteren Kosten der Eigenkapitalbeschaffung an, wobei diese ins Verhältnis zum insgesamt aufzubringenden Eigenkapital zu setzen ist (vgl. vor allem BGH, Urteil vom 6. November 2008 - III ZR 82/07, juris, Rn. 13, aber auch z.B. BGH, Urteil vom 18. April 2013 - III ZR 225/12, juris, Rn. 15, Beschluss vom 30. Januar 2013 - III ZR 184/12, juris, Rn. 2; Urteil vom 8. Oktober 2009 - III ZR 259/07, juris, dort 2. Orientierungssatz sowie Rn. 10 und 11; Urteil vom 12. Februar 2004 - III ZR 359/02, a.a.O., Rn. 41; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. August 2013 - 5 U 76/13, juris, Rn. 20; OLG Köln, Urteil vom 24. Januar 2013, 18 U 175/11, juris, Rn. 189 m.w.N.).

  • OLG Celle, 31.08.2016 - 11 U 3/16

    Grob fahrlässige Unkenntnis eines Anlegers im Hinblick auf das Lesen der

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2016 - 11 U 209/15
    Zwar ist ein Anlageinteressent, der einen Emissionsprospekt, der ihm zum Zwecke der objektgerechten Aufklärung überreicht wird, nach Verstreichen der für die Lektüre des Prospekts gemeinhin erforderlichen Frist im Regelfall als hinreichend aufgeklärt zu behandeln (vgl. zu dieser Frage den Beschluss des Senats vom 31. August 2016 - 11 U 3/16, juris, Rn. 94 ff.), weil von ihm in einem solchen Fall die gründliche Lektüre nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in seinem Eigeninteresse zu erwarten ist.
  • OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kapitalanlegers; Begriff

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2016 - 11 U 209/15
    Der Kläger konnte und musste daher bei der von ihm zu erwartenden Lektüre dieser Beraterbögen nicht, wie für den Beginn der kenntnisabhängigen Verjährung gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderlich, bemerken, dass der Handelsvertreter M. ihn unzureichend beraten hatte (vgl. hierzu unter anderem das Senatsurteil vom 23. Juni 2016 - 11 U 9/16, juris, Rn. 34 ff.).
  • BGH, 26.02.2015 - III ZR 19/14

    Keine Zusammenrechnung von Agio und Innenprovisionen bei Berechnung der

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2016 - 11 U 209/15
    Die Zurückweisung der gegen dieses Urteil eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde, deren Begründung dem Senat in einem Parallelverfahren bekannt geworden ist, durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 2015 (III ZR 19/14) beruht nach der Einschätzung des Senats nicht auf einer schon erfolgten grundsätzlichen Billigung dieser anderen Berechnungsweise durch den Bundesgerichtshof.
  • OLG Schleswig, 19.12.2013 - 5 U 73/13

    Keine Zusammenrechnung von Agio und Innenprovisionen bei Berechnung der

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2016 - 11 U 209/15
    Jedenfalls das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht ist der Auffassung des Senats in dem von der Beklagten als Anlage B 2 vorgelegten Urteil vom 19. Dezember 2013 (5 U 73/13) nicht gefolgt.
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2016 - 11 U 209/15
    Diese Annahme liegt dem sog. Bond-Urteil des Bundesgerichtshofs (vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, juris, Rn. 11) zugrunde und der seither ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2016 - 11 U 209/15
    Der Bundesgerichtshof formuliert in ständiger Rechtsprechung, eine ordnungsgemäße Anlageberatung könne auch durch die Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. April 2014 - III ZR 389/12, juris, Rn. 9 m.w.N.; noch deutlicher BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, juris, Rn. 32 m.w.N.: "Sofern der Prospekt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und er dem Anleger rechtzeitig vor Vertragsschluss überlassen worden ist, kann die Aushändigung eines Prospekts im Einzelfall ausreichen , um den Beratungs- und Auskunftspflichten Genüge zu tun"; Hervorhebungen durch den Senat).
  • BGH, 04.12.2014 - III ZR 82/14

    Haftung des Anlageberaters: Pflicht zur Aufklärung über das Risiko einer wieder

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2016 - 11 U 209/15
    Im Übrigen lehnt der Bundesgerichtshof den von der Beklagten gezogenen Rückschluss von der Hinnahme eines allgemeinen unternehmerischen (Total-) Verlustrisikos auf die Hinnahme anderer Anlagerisiken gerade ab (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - III ZR 82/14, juris, Rn. 10).
  • BGH, 08.10.2009 - III ZR 259/07

    Schadensersatzpflichtigkeit nach den Grundsätzen des Verschuldens bei

  • BGH, 18.04.2013 - III ZR 225/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen durch

  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 82/07

    Rückabwicklung der Beteiligung an einem Filmfonds wegen Täuschung über die Höhe

  • BGH, 17.09.2015 - III ZR 384/14

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung beim Erwerb einer Beteiligung an

  • OLG Schleswig, 28.08.2013 - 5 U 76/13

    Kapitalanlegerbeteiligung an einem Schiffsfonds: Pflicht der vermittelnden Bank

  • OLG Köln, 24.01.2013 - 18 U 175/11

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe erhaltener

  • BGH, 30.01.2013 - III ZR 184/12

    Aufklärungspflichten eines freien Anlageberaters über ihm zufließende Provisionen

  • OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16

    Anlageberatungsgesellschaft: Vermutungen zum Beratungsablauf; Bestreiten der

    Wird - entsprechend der ständigen Senatsrechtsprechung - auch das Agio in Höhe von 998.000 EUR berücksichtigt, liegt der Anteil der Eigenkapitalbeschaffungskosten sogar bei 20, 2 % (vgl. auch das Senatsurteil vom 15. September 2016 - 11 U 209/15, juris, Rn. 32, das sich unter anderem auf denselben Fonds bezog).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2020 - 17 U 9/19

    Anforderungen an Anlageberatung bei nachgesandtem Prospekt (Schiffsfonds)

    Es kann nicht nachvollzogen werden, ob und inwieweit die Teilnahme an der Kapitalerhöhung auf eine Beratung der Beklagten zu 1) aus dem August 2007 zurückging, ob der Beratungsvertrag mit der der Beklagten zu 1) noch nicht erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.2015, XI ZR 378/13, Rn. 23, beck-online) oder ob gar eine erneute Beratung durch sie erfolgt wäre (vgl. OLG Celle, Urteil vom 15.09.2016, 11 U 209/15, Rn. 59, beck-online).
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